Rechtliche Hinweise

TRANSPARENZ:
Offenlegungspflichten für öffentliche Auszahlungen: Staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhält, sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art.. 52 des L. 234/2012 auf die verwiesen wird und die unter dem folgenden Link https eingesehen werden können://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx